„Nutztierrisse nicht als Kollateralschäden abtun“
CDU-Aktivteam informiert über Wolf und Entschädigungsvoraussetzungen
Rodewald. Der Wolf ist in weiten Teilen Niedersachsens inzwischen ein vieldiskutiertes Thema. Nutztierhalter überreichten daher am Montag eine Petition mit ihren Sorgen an den Ministerpräsidenten. Und auch für Tierhalter im Landkreis Nienburg machen diverse Wolfssichtungen sowie eine Häufung ungeklärter Wild- und Nutztierrisse die Weidehaltung mancherorts bereits zur Nervensache. Um hier aufzuklären und zu informieren, hatte deshalb das Aktiv-Team Agrar und Umwelt des CDU-Kreisverbandes Nienburg Wolfsberater Hubert Wichmann und interessierte Gäste zum Gepräch eingeladen.
Seit einigen Monaten beklagten viele Weidetierhalter auffällige Verhaltensmuster bei ihren Tieren: Herden seien aggressiv, stark sensibilisiert und gingen häufiger zur Angriffsstrategie über. Alles Anzeichen dafür, dass bereits Wolfskontakt stattgefunden hat. Die derzeit ca. 450 erwachsenen Wölfe in Deutschland sollen bis jetzt ca. 1000 Nutztiere gerissen haben. „Pferde, Rinder oder Schafe sind für den Natur- und Landschaftsschutz besonders wichtig. Extensive Grünlandstandorte werden durch Beweidung schonend freigehalten, dadurch finden viele Vogelarten Brutplätze. Diese Haltungsform ist allerdings arbeits- und kostenintensiver, so dass den Tierhaltern eigentlich besonderer Dank gebühren müsste. Stattdessen werden sie bei Wolfsrissen von der rot-grünen Landesregierung häufig im Regen stehen gelassen und bekommen nur unter engen Voraussetzungen überhaupt eine Entschädigung“, machen die Sprecher des Teams Agrar und Umwelt, Matthias Hogrefe (Heemsen) und Tim Höper (Rodewald), die Problematik deutlich. „Das können wir doch nicht wirklich als Kollateralschäden abtun, die hingenommen werden müssen“, finden die beiden Landwirte und CDU-Politiker. Wolfsberater Wichmann erläutete die „Richtlinie Wolf“ des Niedersächsischen Umweltministeriums. Sogenannte Billigkeitsleistungen des Landes bei Nutztierrissen gibt es danach nur unter folgenden Bedingungen:
- Ein Wolfsriss muss durch eine vom Wolfsberater genommene DNA-Probe eindeutig nachgewiesen werden.
- In Landkreisen, die zur Förderkulisse gehören, müssen Tierhalter ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz ihrer Tiere z.B. durch Zäune oder andere Maßnahmen nachgekommen sein.
- Nur Tierhalter im Haupterwerb oder im berufsgenossenschaftspflichtigen Nebenerwerb werden teilentschädigt, Hobby-Tierhalter nicht.
Fachleute erwarten eine feste Population von ca. 1000 Tieren der deutsch-polnischen Wölfe bis 2018/19. „Vor diesem Hintergrund muss es eine praxisnahe Möglichkeit geben, die Population zu steuern, um eine Akzeptanz bei den Menschen zu erhalten“, findet Tim Höper. Verschiedene rechtliche Regelungen vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen über die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bis zum Tierschutzgesetz müssten an die neuen Begebenheiten angepasst werden. Und auch spezielle Gebiete im Raumordnungsprogramm seien denkbar, in denen nach dem Erreichen einer gesicherten Population über eine Regulierung des Wolfbestandes nachgedacht werden müsse, ähnlich wie bei der Handhabung des Rotwildbestandes. Und Matthias Hogrefe ergänzt: „Der Wolf sollte nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten auf Nahrungssuche gehen. Hier wird unsere Landesregierung noch Hausaufgaben zu erledigen haben.“
Die Kontaktdaten der hiesigen Wolfsberater sollten Weidetierhalter im Falle eines Vorfalls parat haben: Rudolf Bremer, Telefon 01748332308, Thorsten Plagge, Telefon 01732607447, oder Hubert Wichmann, Telefon 01715697073; unter wolf-nienurg@web.de sind alle drei Wolfsberater gleichzeitig erreichbar. Die dort gemeldeten Sichtungen (inklusive Fotos und Videos) sowie Sichtungen sind ein wichtiger Baustein für das Wolfsmonitoring.